Nach dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.7.1924 bzw. gleichartiger kirchlicher Nachfolgebestimmungen „verwaltet der Kirchenvorstand das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“(1)
Der Kirchenvorstand ist somit zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke (…) der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei, noch vor dem Pfarrgemeinderat.(2)
Hierbei hat der Kirchenvorstand die Aufgabe, das Vermögen der Gemeinde zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden.(3)
Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplans sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für kirchlichen Gebäude. Dieses Gremium wird in Nordrhein-Westfalen für jeweils sechs Jahre direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt, wobei nach drei Jahren jeweils die Hälfte des Gremiums neu gewählt wird. Der leitende Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.
1. Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach, 8. Auflage
2. Wikipedia über den Kirchenvorstand
3. Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach, 8. Auflage